Geriatrische Langzeitpflege (im stationären Bereich)

Bewohnerinnen und Bewohner, welche im stationären Bereich wohnen und Unterstützung benötigen, erhalten in Ergänzung zum Wohnen und Leben Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden bis in die höchste Pflegestufe in ihren Wohnungen gepflegt und betreut.

Die Pflegeleistungen (stationäre KVG Leistungen) werden auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche sowie der aktuellen Gesundheitssituation des Bewohners / der Bewohnerin abgestimmt. Der Pflegebedarf wird bewohner-individuell mit dem Pflegebedarfs-Erfassungssystem RAI RUG ermittelt (Pflegestufen 1-12) und verrechnet.

Es ist uns dabei wichtig, die eigenen Ressourcen und Fähigkeiten des Bewohners / der Bewohnerin möglichst lange zu erhalten. Eine dem Bewohner / der Bewohnerin zugeteilte Pflegefachperson übernimmt Verantwortung für seine Pflege und Betreuung. Sie ist zuständig für die Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Pflegeprozesses und koordiniert die Informationsabläufe. Die Wirksamkeit der Pflegemassnahmen wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben regelmässig überprüft.

In der Stapfer Stiftung arbeiten wir für den Pflegeprozess mit dem 6-Phasen-Modell von Fiechter & Meier:

Die Tarife für die stationären KVG-Pflegeleistungen werden jährlich von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für alle Heime gleich definiert und sind in der aktuellen Taxordnung stationär ersichtlich.

Stapfer Stiftung Horgen
Lindenstrasse 1
8810 Horgen  

T: 044 727 48 00
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